So funktioniert's
Kurzbewerbung
Zwei Minuten, unverbindlich: nur die nötigsten Angaben und ein aktuelles Selfie. Keine Bildfreigabe, kein Vertrag.
Persönliche Auswahl
pete john sichtet jede Bewerbung selbst. Wirst du ausgewählt, bestätigst du deine Identität mit einem kurzen Ausweis-Abgleich — zum Schutz aller Beteiligten.
Alle Details & Vertrag
Ort, Tätigkeit, Bildnutzung, Vergütung und die vollständige Vereinbarung — schriftlich und in Ruhe, bevor du dich entscheidest.
Gespräch & Aufnahmen
Ein persönliches Telefonat klärt letzte Fragen und wie machbar dein Vorhaben ist. Dann entsteht das Werk bei dir vor Ort — an einem Termin oder an mehreren, je nachdem, was dein Vorhaben braucht.
WAS DU ERHÄLTST
50 € garantiert
Für die vollständige Teilnahme — auch dann, wenn die vorgesehene Aufnahmezeit auf mehrere Termine verteilt wird.
+ 10 % Verkaufsbeteiligung
Aus berechtigten Verkäufen physischer Kunstwerke, die in den ersten 36 Monaten nach der ersten Honorar-Gutschrift abgeschlossen werden.
Jährliche Abrechnung
Berechtigte Verkäufe werden einmal pro Kalenderjahr abgerechnet und ausgezahlt.
Wichtig: Kunstwerkverkäufe sind nicht garantiert. Deine Gesamtvergütung kann auf die garantierten 50 € beschränkt bleiben.
DU ERHÄLTST AUSSERDEM
- ein signiertes A2 Participant Proof eines ausgewählten Werks,
- einen Link zur veröffentlichten Videoarbeit,
- eine Vorabankündigung der ersten Veröffentlichung,
- optional die öffentliche Nennung mit vollem Namen, Vornamen, Pseudonym oder ohne Namen,
- optional die Nennung eines öffentlichen Social-Media-Profils, sofern es zur Präsentation passt.
Eine Veröffentlichung garantiert keine bestimmte Anzahl an Aufrufen, Followern, Presseberichten oder Ausstellungsmöglichkeiten.
Anfahrt, Vorbereitung und Vorab-Kommunikation werden nicht vergütet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Wer dahinter steht
pete john — Konzeptkünstler mit künstlerischen Wurzeln in New York und Köln. Seit den 1990er-Jahren arbeitet er zu Menschen, Körpern und der Frage, wie wir Wirklichkeit konstruieren — und wie unser Urteil über Menschen entsteht.
Er sichtet jede Bewerbung persönlich und nimmt jede Session selbst auf — es gibt keine Agentur und kein Team dazwischen.
„Er ist nicht neu. Er ist mehr geworden."
„Nach der Reparatur trägt der Gegenstand zwei Geschichten in sich."
„Du bist meine Zeit wert."
— pete john, zu WORTH THE TIME. TWICE.
TEILNAHME-FAQ
WORTH THE TIME. TWICE.
WORTH THE TIME. TWICE. ist eine konzeptuelle Arbeit von pete john über Wert, Zeit und Aufmerksamkeit — über Menschen, die alten Dingen neuen Wert geben, statt sie wegzuwerfen.
Jedes Projekt von pete john ist eine eigenständige Serie mit eigenen Regeln. Diese FAQ gilt ausschließlich für WORTH THE TIME. TWICE.
Die erste Bewerbung ist bewusst kurz. Wird sie ausgewählt, erhältst du die vollständigen Projektinformationen, die Vergütungsbedingungen und die Teilnahmevereinbarung, bevor du dich für oder gegen eine Teilnahme entscheidest.
Diese FAQ erklärt den aktuellen Rahmen. Die unterschriebene Teilnahme- und Nutzungsvereinbarung ist rechtlich bindend und hat Vorrang, falls einzelne Details abweichen.
ÜBER DAS PROJEKT
Was ist WORTH THE TIME. TWICE.?
pete john porträtiert Menschen, die alten Dingen neuen Wert geben: durch Reparatur, durch Upcycling oder indem sie Kunst daraus machen.
Jedes Werk besteht aus drei Teilen:
Einer Videoarbeit: Der reale Arbeitsprozess wird aus einer festen Kameraperspektive aufgenommen und später auf eine Minute verdichtet. Aus Stunden wird eine Minute.
Einer Serie von acht analogen Polaroids, die dich und den Gegenstand zeigen, mitten in der Arbeit.
Und deinem Zitat: was dieses Ding für dich bedeutet, in deinen Worten.
Sichtbar ist ausschließlich der Mensch, der arbeitet. Die Geschichte des Gegenstands ist trotzdem anwesend: in den Gebrauchsspuren und in der Entscheidung, ihn nicht wegzuwerfen.
Warum heißt das Projekt „zweimal die Zeit wert"?
Weil die Zeit zweimal aufgewendet wird.
Einmal von dir: Du entscheidest dich dafür, Stunden in einen Gegenstand zu stecken, den man auch einfach hätte ersetzen können.
Und ein zweites Mal von den Betrachtenden: Sie nehmen sich Zeit für ein Werk über genau diese Entscheidung.
Der Gegenstand trägt danach zwei Geschichten in sich — seine eigene und deine.
Welche Frage stellt das Projekt?
Wir leben in einer Umgebung, in der Ersetzen fast immer billiger ist als Erhalten — an Geld gemessen. An Zeit gemessen ist es das nie.
Das Projekt fragt:
Was ist ein Gegenstand wert, in den ein Mensch seine Zeit gesteckt hat — und was sagt diese Entscheidung über den Menschen?
Das eigentliche Werk ist nicht der Film und nicht das Polaroid. Es ist der Moment, in dem sichtbar wird, dass Wert nicht am Preis hängt, sondern an zugewandter Zeit.
Muss es eine Reparatur sein?
Nein.
Es muss gelingen, aber es muss keine Reparatur sein. Drei Wege gehören gleichberechtigt dazu:
- Reparatur — der Gegenstand wird wieder brauchbar.
- Upcycling — aus dem Alten entsteht etwas mit neuer Funktion.
- Kunst — aus dem Material entsteht etwas, das keinen Zweck mehr hat außer sich selbst.
Entscheidend ist nicht die Kategorie, sondern dass am Ende etwas da ist, das vorher nicht da war — und dass du dafür Zeit aufgewendet hast.
Muss das Ergebnis gelingen?
Ja. Das ist eine bewusste Entscheidung.
Dieses Projekt ist kein Dokumentarfilm über das Scheitern. Es ist ein Werk über zugewandte Zeit, die zu etwas führt.
Deshalb klären wir vor der ersten Aufnahme gemeinsam, ob dein Vorhaben realistisch zu schaffen ist. Wir wählen aus, was gelingen kann, und begleiten den Weg dorthin — statt die Frage im Vertrag offenzulassen.
Geht trotzdem etwas schief, ist das kein Vertragsbruch und kostet dich weder Honorar noch Ansehen. Wir sprechen dann darüber, ob es einen zweiten Anlauf gibt.
Wie viele Menschen nehmen teil?
Genau acht.
Die Zahl kommt aus dem Werk selbst: Die zentrale Werkform ist die 8er-Sequenz aus acht ausgewählten Polaroids, ihre Gesamtauflage beträgt acht. Acht Menschen mit je acht Bildern ergeben die abgeschlossene Serie.
Ein Platz gilt erst als vergeben, wenn die Aufnahmen tatsächlich stattgefunden haben — nicht schon mit der Bewerbung oder dem unterschriebenen Vertrag.
Ist das dasselbe Projekt wie die anderen Arbeiten auf der Seite?
Nein. WORTH THE TIME. TWICE. ist ein eigenständiges Projekt mit eigener Serie, eigenem Werkverzeichnis und eigenen Regeln.
Was die Projekte von pete john verbindet, sind die Vergütung, die Verkaufsbeteiligung, die Werkformen und die Haltung, dass niemand überrascht wird. Das Thema und der Ablauf sind je Projekt eigen — was hier steht, gilt hier.
WER KANN SICH BEWERBEN?
Wer kann sich bewerben?
Erwachsene ab 18 Jahren.
Beruflich wie privat: Schuhmacherinnen, Näher, Uhrmacherinnen, Restauratoren, Fahrradmechanikerinnen, Elektronikbasteler, Möbelbauerinnen — und ebenso Menschen, die das nie gelernt haben und es trotzdem tun.
Eine handwerkliche Ausbildung ist nicht erforderlich. Modelerfahrung, ein bestimmtes Aussehen oder eine bestimmte Figur sind es auch nicht.
Muss ich besonders gut sein in dem, was ich tue?
Du musst gut genug sein, dass es gelingt. Mehr nicht.
Das Projekt sucht keine Meisterleistungen, sondern Menschen, bei denen man sieht, dass sie wissen, was sie tun — und dass es ihnen etwas bedeutet.
Wonach wird ausgewählt?
Nach dem Gegenstand, dem Vorhaben, dem Ort und dem Menschen.
Bevorzugt werden Vorhaben, die sichtbar etwas verändern, und Menschen, die davon erzählen können, ohne es zu erklären. Und wer den Bewerbungsprozess zügig durchläuft: Über die freien Plätze entscheidet nicht der Vertrag, sondern die durchgeführte Aufnahme.
Acht Plätze, deutlich mehr Bewerbungen — eine Absage bedeutet nicht, dass dein Vorhaben wertlos ist.
Wo finden die Aufnahmen statt?
Dort, wo du wirklich arbeitest: Werkstatt, Küchentisch, Keller, Garage, Atelier, Hinterzimmer.
Der Ort muss zugänglich sein und darf gebraucht aussehen — Aufräumen ist ausdrücklich nicht nötig. Brauchst du die Erlaubnis einer anderen Person für den Ort, musst du sie vorher einholen.
Die ersten Arbeiten entstehen in Köln, Münster und Umgebung. Weiter entfernte Orte sind möglich, brauchen aber mehr Planung.
DER GEGENSTAND
Was für ein Gegenstand kommt in Frage?
Etwas Altes, Beschädigtes oder Ausgedientes, das durch dich weitergeht.
Es muss kein wertvolles Stück sein. Ein geflickter Arbeitsschuh kann tragender sein als eine restaurierte Standuhr. Entscheidend ist, dass eine Entscheidung dahinter steht: Dieses Ding wird nicht ersetzt.
Ungeeignet sind Dinge, bei denen nichts sichtbar passiert, und Dinge, deren Bearbeitung niemand im Bild sehen dürfte.
Behält das Projekt den Gegenstand?
Nein.
Das Projekt erwirbt keine Rechte am Gegenstand und behält ihn nicht. Er bleibt, wo er war, und geht seinen Weg weiter.
Das Werk entsteht aus den Aufnahmen, nicht aus dem Ding.
Was, wenn das Ergebnis verkauft werden soll?
Das ist deine Sache und bleibt es.
Ob du das reparierte, aufgewertete oder neu entstandene Stück anschließend verkaufst, verschenkst oder behältst, ändert nichts an der Vereinbarung. Die Verkaufsbeteiligung des Projekts betrifft ausschließlich die Kunstwerke aus den Aufnahmen — nicht den Gegenstand selbst.
DIE ERSTE BEWERBUNG
Was wird in der ersten Bewerbung gefragt?
Nur das Nötigste: Name, Geburtsdatum, Kontakt, Postleitzahl und Ort, welcher Gegenstand und welches Vorhaben, ein aktuelles Selfie — und deine Einwilligung, im Rahmen des Projekts gefilmt und fotografiert zu werden.
Das dauert etwa zwei Minuten. Ausführliche Informationen werden erst angefragt, wenn deine Bewerbung ausgewählt wird.
Ich habe mich schon für ein anderes Projekt beworben. Zählt das hier mit?
Nein, aber es geht schnell.
Jedes Projekt hat seine eigene Bewerbung und seine eigene Nummer. Deine Verifizierung wird übernommen, ein zweiter Ausweis-Abgleich ist nicht nötig.
Was du neu ausfüllst, ist der inhaltliche Teil: welcher Gegenstand, welches Vorhaben, was es dir bedeutet.
Ist die Bewerbung eine Zusage?
Nein.
Die Bewerbung ist eine Interessensbekundung. Sie ist keine Bildfreigabe, keine Buchung und kein Vertrag.
Du entscheidest erst, nachdem du die vollständigen Informationen und die Vereinbarung gesehen hast.
Warum ein Selfie?
Weil pete john jede Bewerbung persönlich sichtet und dabei einen Menschen vor sich sehen will, keine Datenzeile.
Es braucht kein professionelles Foto: aktuell, unbearbeitet, Gesicht gut erkennbar. Das Selfie wird nicht veröffentlicht und nicht weitergegeben.
Kann ich Fotos meines Vorhabens mitschicken?
In der Kurzbewerbung noch nicht — sie soll kurz bleiben.
Sobald du ein Portal-Konto hast, kannst du dort Bilder und Zwischenstände schicken. Bei einem Vorhaben, das über Wochen läuft, ist das sogar hilfreich: Der Zustand vorher lässt sich später nicht nachstellen.
Wie geht es nach der Bewerbung weiter?
Du bekommst eine automatische Eingangsbestätigung mit deiner Nummer und einem Portal-Zugang. Die gesamte weitere Kommunikation läuft über dieses Portal.
Jede Bewerbung erhält eine Entscheidung. Wirst du ausgewählt, folgen Identitätsbestätigung, alle Details, die Vereinbarung und ein persönliches Gespräch — in dieser Reihenfolge und immer vor der ersten Aufnahme.
DIE AUFNAHMEN
Wie läuft eine Aufnahme ab?
Du arbeitest. Die Kamera steht.
Der Arbeitsprozess wird aus einer festen Perspektive aufgenommen — keine Kamerafahrten, keine Regie, keine Wiederholung für einen besseren Winkel. Später wird daraus eine Minute verdichtet.
Parallel entstehen die Polaroids. Dafür unterbricht pete john kurz, weil ein Polaroid ein einzelner, nicht wiederholbarer Auslöser ist.
Ein Termin oder mehrere?
Beides ist möglich — es hängt an deinem Vorhaben.
Manches ist an einem Termin erledigt. Anderes braucht mehrere, weil etwas trocknen, aushärten, ruhen oder anprobiert werden muss. Dann wird an den Punkten aufgenommen, an denen sich wirklich etwas verändert.
Wie viele Termine es werden, klären wir vor dem ersten. Du wirst nicht überrascht.
Wie lange dauert das?
Die Kamerazeit ist auf insgesamt etwa 60 Minuten ausgelegt, verteilt auf einen oder mehrere Besuche.
Braucht dein Vorhaben deutlich mehr, wird das vor dem ersten Termin schriftlich vereinbart — einschließlich der Frage, wie es vergütet wird.
Muss ich reden?
Während der Aufnahme nicht. Der Film hat keinen Kommentar.
Was von dir in Worten bleibt, ist ein einziger Satz: was dieses Ding für dich bedeutet. Er entsteht aus dem, was du uns schreibst oder vor Ort sagst — du musst nichts vorbereiten und nichts auswendig lernen.
Die Auswahl dieses Satzes trifft pete john, wie die Auswahl der Bilder.
Was ist, wenn ich einen Fehler mache?
Dann ist er im Film.
Genau das ist der Punkt: Es wird nichts nachgestellt und nichts geschönt. Ein korrigierter Fehler ist oft die beste Minute des Materials.
Wird an den Aufnahmen retuschiert?
Der Film wird nicht kosmetisch bearbeitet — er wird gekürzt und verdichtet, nicht verschönert.
Die Polaroids sind analoge Originale. Was die Chemie macht, bleibt. Aus dem Originalmaterial können anschließend Editionen, Emulsionsarbeiten und andere physische Werke entstehen; das ist Teil des künstlerischen Prozesses und nicht Retusche an deiner Person.
VERGÜTUNG
Wird die Teilnahme vergütet?
Ja.
Eine vollständig durchgeführte Teilnahme wird mit einem garantierten Honorar vergütet:
50 €
Das Honorar umfasst die Teilnahme an der Videoarbeit, an den Polaroids und den im unterschriebenen Vertrag vereinbarten Nutzungsrechten. Es gilt unabhängig davon, ob später eine Arbeit verkauft wird.
Zusätzlich ist in den ersten drei Jahren eine Verkaufsbeteiligung von 10 % möglich — siehe VERKAUFSBETEILIGUNG IN DEN ERSTEN DREI JAHREN.
Bekomme ich das Honorar pro Termin?
Nein. Die 50 € gelten für die Teilnahme insgesamt — unabhängig davon, ob dein Vorhaben an einem Termin fertig wird oder mehrere braucht.
Das ist bewusst so: Wie viele Termine nötig sind, steht am Anfang nicht fest und kann sich im Verlauf ändern. Ein Honorar pro Termin würde diese Entscheidung von der Sache auf das Geld verschieben.
Wann wird gezahlt?
Das Honorar wird fällig, nachdem die vereinbarte Teilnahme durchgeführt und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt wurden.
Zahlungsart und Termin stehen in der Teilnahmevereinbarung. Ohne vorher unterschriebene Vereinbarung findet keine Aufnahme statt.
Werden Material und Ersatzteile bezahlt?
Nein.
Material, Ersatzteile und Werkzeug trägst du. Es ist dein Vorhaben, und das Ergebnis bleibt bei dir.
Eine Kostenübernahme ist nicht vorgesehen — auch nicht für einzelne Posten und auch nicht nach Absprache. Wenn dein Vorhaben teures Material braucht, sag es früh: Dann schauen wir gemeinsam, ob es das richtige Vorhaben für dieses Projekt ist.
Was wird nicht gesondert vergütet?
Nicht vergütet werden: das Ausfüllen der Bewerbung, Vorgespräche und Nachrichten, Fahrzeit und Fahrtkosten, Material, Ersatzteile und Werkzeug, persönliche Vorbereitung, Kleidung, Vorbereitung oder Reinigung des Ortes, das Einholen der Ortserlaubnis sowie die Zeit für die Prüfung der Projektinformationen und der Vereinbarung.
Was erhalte ich außer der Vergütung?
Zusätzlich zur Vergütung erhalten Teilnehmende:
- ein signiertes A2 Participant Proof eines ausgewählten Werks,
- einen Link zur veröffentlichten Videoarbeit,
- eine Vorabankündigung der ersten Veröffentlichung,
- optional die öffentliche Nennung mit vollem Namen, Vornamen, Pseudonym oder ohne Namen,
- optional die Nennung eines öffentlichen Social-Media-Profils, sofern es zur Präsentation passt.
Eine Veröffentlichung garantiert keine bestimmte Anzahl an Aufrufen, Followern, Presseberichten oder Ausstellungsmöglichkeiten.
VERKAUFSBETEILIGUNG IN DEN ERSTEN DREI JAHREN
Kann ich mehr als die garantierten 50 € verdienen?
Ja.
Zusätzlich zum garantierten Honorar erhalten Teilnehmende in den ersten drei Jahren nach der ersten Honorar-Gutschrift eine begrenzte Verkaufsbeteiligung.
Die Beteiligung beträgt:
10 % des vertraglich definierten Netto-Künstlererlöses (Net Artist Proceeds)
Die Beteiligung gilt für berechtigte physische Kunstwerke mit der teilnehmenden Person, die innerhalb des 36-monatigen Beteiligungszeitraums verkauft werden.
Es gibt keine feste Obergrenze für die Gesamtbeteiligung in diesen drei Jahren.
Es gibt aber auch keine Garantie, dass eine Arbeit verkauft wird.
Wie lange gilt die Verkaufsbeteiligung?
Der Beteiligungszeitraum beginnt am Tag, an dem die erste Gutschrift über das Honorar erstellt wird, und läuft genau:
36 Monate
Beispiel:
Wird die Gutschrift am 15. September 2026 erstellt, endet der Beteiligungszeitraum am 14. September 2029.
Nur berechtigte Verkäufe, die innerhalb dieses Zeitraums vertraglich abgeschlossen werden, erzeugen eine Beteiligung.
Was passiert mit Arbeiten, die nach den drei Jahren verkauft werden?
Für Verkäufe nach Ablauf des 36-Monats-Zeitraums wird keine Teilnehmerbeteiligung gezahlt.
Das gilt auch, wenn das Kunstwerk:
- während der drei Jahre produziert wurde,
- während der drei Jahre ausgestellt wurde,
- während der drei Jahre online zu sehen war
- oder während der drei Jahre bereits zum Verkauf angeboten wurde,
aber erst nach Ende des Beteiligungszeitraums tatsächlich verkauft wurde.
Das Kunstwerk kann nach Ablauf der drei Jahre weiterhin angeboten und verkauft werden.
Welche Verkäufe erzeugen die 10-%-Beteiligung?
Die Beteiligung gilt nur für berechtigte Erstverkäufe physischer Kunstwerke mit der teilnehmenden Person.
Dazu können gehören:
- A2-Poster in offener Auflage,
- signierte und nummerierte A2 Fine Art Prints,
- gedruckte Sequenzen oder Collagen,
- Original-Polaroids,
- Polaroid-Emulsionstransfers,
- physisch dekonstruierte Polaroids
- und andere einzigartige physische Arbeiten aus dem analogen Originalmaterial.
Die genauen berechtigten Werkkategorien sind in der Teilnahmevereinbarung aufgeführt.
Welche Nutzungen erzeugen keine zusätzliche Beteiligung?
Keine zusätzliche Teilnehmerbeteiligung wird gezahlt für:
- den digitalen Smartphone-Film,
- die Veröffentlichung auf der Website,
- Instagram, TikTok, Facebook oder YouTube,
- Social-Media-Aufrufe oder Werbeeinnahmen,
- Presseberichte,
- Interviews,
- Ausstellungen,
- Eintrittsgelder,
- Kunstmessen,
- Sponsoring,
- Projektförderung,
- Auszeichnungen,
- Vorträge,
- Fernseh- oder Dokumentarbeiträge,
- Bücher,
- Ausstellungskataloge,
- Künstlermonografien,
- Werkverzeichnisse,
- Einladungen,
- Postkarten,
- allgemeine Projektwerbung
- oder andere Öffentlichkeitsarbeit für pete john und das Projekt.
Diese Nutzungen sind durch das garantierte Honorar und die im unterschriebenen Vertrag eingeräumten Rechte abgegolten.
Gibt es eine Beteiligung an Büchern und Katalogen mit meinem Bild?
Nein.
Bücher, Ausstellungskataloge, Künstlerpublikationen und Werkverzeichnisse erzeugen keine gesonderte Teilnehmerbeteiligung — auch dann nicht, wenn ein Bild der teilnehmenden Person darin erscheint.
Die 10-%-Beteiligung ist auf die im Vertrag definierten berechtigten physischen Einzelwerke und Editionen beschränkt.
Gibt es eine Beteiligung an Social-Media-Einnahmen?
Nein.
Es gibt keine zusätzliche Vergütung für:
- Aufrufe,
- Likes,
- Follower,
- Werbeeinnahmen,
- Plattform-Boni,
- Shares,
- Reposts
- oder andere Social-Media-Kennzahlen.
Der digitale Film ist Teil der öffentlichen und frei zugänglichen Seite des Projekts.
Gibt es eine Beteiligung, wenn ein Sammler das Kunstwerk später weiterverkauft?
Nein.
Die Teilnehmerbeteiligung gilt nur für den ersten berechtigten Verkauf durch pete john oder einen autorisierten Erstmarkt-Vertriebspartner innerhalb des 36-Monats-Zeitraums.
Ein späterer Weiterverkauf durch Sammler, Händler oder Auktionshäuser erzeugt keine zusätzliche Teilnehmerzahlung.
Was bedeutet „Netto-Künstlererlös" (Net Artist Proceeds)?
Die genaue Definition steht in der Teilnahmevereinbarung.
Vorgesehen ist die Berechnung als der Betrag, den pete john aus dem berechtigten Kunstwerkverkauf tatsächlich erhält, abzüglich bzw. ohne Positionen wie:
- Umsatzsteuer,
- Erstattungen,
- Rabatte,
- Rückbuchungen,
- Galerieprovisionen,
- Händler- oder Agenturprovisionen,
- Marktplatzgebühren,
- Zahlungsabwicklungsgebühren,
- direkt zurechenbare Produktionskosten,
- Rahmungs- und Verpackungskosten
- sowie von pete john getragene Transport- oder Versicherungskosten.
Allgemeine Betriebskosten und die eigene Arbeitszeit von pete john werden nicht abgezogen, sofern die Vereinbarung nichts anderes ausdrücklich bestimmt.
Die teilnehmende Person erhält 10 % des verbleibenden Netto-Künstlererlöses.
Wie sind die aktuellen Werkpreise?
Die Preisliste zum Projektstart:
| Werkform | Ausführung | Verfügbarkeit | Preis |
|---|---|---|---|
| Öffentliche Videoarbeit | Person bei der Arbeit am Gegenstand | Dauerhaft frei zugänglich, nicht exklusiv, nicht käuflich | Kostenfreier Zugang |
| 8er-Sequenz — Limited Fine Art Edition | Acht Polaroids als zusammenhängendes Werk, ca. A2, Schwarzweiß-Pigmentdruck auf hochwertigem Papier, nummeriert und handsigniert | Gesamtauflage 8; davon 6 Verkaufsexemplare | 650 € |
| Polaroid-Emulsion — Unikat | Originale Polaroidemulsion auf Hahnemühle Cornwall Aquarellpapier, 30 × 40 cm, rau, 450 g/m², bezeichnet und handsigniert | Ein originaler Emulsionstransfer, 1/1 | 2.400 € zum Projektstart |
| Open Edition Poster | A2, leichteres Papier, nicht nummeriert, nicht handsigniert | Unlimitiert | 49 € |
Die Preise können von pete john angepasst werden, wenn sich Markt, Produktionskosten, Galerievertretung und künstlerische Laufbahn entwickeln.
Der Prozentsatz der teilnehmenden Person bleibt auf den vertraglich definierten Netto-Künstlererlös bezogen — nicht auf den öffentlichen Listenpreis.
Wie viel könnte ich an einem Verkauf verdienen?
Zur einfachen Orientierung: 10 % der aktuellen Listenpreise wären:
| Kunstwerk | Listenpreis | 10 % vom Listenpreis |
|---|---|---|
| 8er-Sequenz (Limited Fine Art Edition) | 650 € | 65 € |
| Polaroid-Emulsion (Unikat, 1/1) | 2.400 € | 240 € |
| Open Edition Poster | 49 € | 4,90 € |
Die frei zugängliche Videoarbeit ist nicht käuflich und erzeugt keine Beteiligung.
Diese Zahlen zeigen nur den Grundprozentsatz.
Die tatsächliche Beteiligung kann niedriger ausfallen, weil sie aus dem Netto-Künstlererlös nach den vertraglichen Abzügen berechnet wird — nicht automatisch aus dem angezeigten Verkaufspreis.
Könnt ihr realistische Beispiele für die Beteiligung geben?
Die folgenden Beispiele dienen nur der Veranschaulichung und garantieren weder Verkäufe noch Einnahmen.
Beispiel 1: Keine Arbeit wird verkauft
- Garantiertes Honorar: 50 €
- Verkaufsbeteiligung: 0 €
- Gesamteinnahme: 50 €
Beispiel 2: Zwei Editionsdrucke der 8er-Sequenz werden verkauft
Angenommener Netto-Künstlererlös pro Druck: 520 €
- Zwei Verkäufe: 1.040 € Netto-Künstlererlös
- Teilnehmeranteil von 10 %: 104 €
- Garantiertes Honorar: 50 €
- Gesamteinnahme: 154 €
Beispiel 3: Poster, Editionsdrucke und das Emulsions-Unikat werden verkauft
Angenommene berechtigte Verkäufe im 36-Monats-Zeitraum:
- 100 Poster mit je 25 € Netto-Künstlererlös: 2.500 €
- 6 Editionsdrucke mit je 520 € Netto-Künstlererlös: 3.120 €
- 1 Emulsions-Unikat mit 1.700 € Netto-Künstlererlös: 1.700 €
Gesamter Netto-Künstlererlös:
2.500 € + 3.120 € + 1.700 € = 7.320 €
Teilnehmerbeteiligung:
10 % von 7.320 € = 732 €
Einschließlich des garantierten Honorars:
732 € + 50 € = 782 € Gesamteinnahme
Dies ist nur ein Beispiel. Die tatsächlichen Einnahmen können niedriger oder höher ausfallen oder auf die garantierten 50 € beschränkt bleiben.
Können mehrere verschiedene Arbeiten mit mir Beteiligungen erzeugen?
Ja.
Bis zu acht ausgewählte Polaroids können zu unterschiedlichen physischen Arbeiten entwickelt werden.
Eine teilnehmende Person kann daher aus mehr als einem Bild, einer Edition oder einer einzigartigen Arbeit Beteiligungen erzielen, sofern die Verkäufe:
- in die berechtigten Kategorien fallen,
- innerhalb des 36-Monats-Zeitraums abgeschlossen werden
- und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllen.
Es gibt kein Versprechen, dass jedes ausgewählte Polaroid produziert oder verkauft wird.
Wann wird die Verkaufsbeteiligung abgerechnet?
Die Beteiligung wird jährlich pro Kalenderjahr abgerechnet.
Die teilnehmende Person erhält eine Jahresabrechnung mit:
- den verkauften berechtigten Arbeiten,
- dem relevanten Netto-Künstlererlös,
- dem 10-%-Teilnehmeranteil
- und etwaigen notwendigen Korrekturen.
Jahresabrechnung und Auszahlung sollen im ersten Quartal des folgenden Kalenderjahres erfolgen.
Nach Ende des 36-monatigen Beteiligungszeitraums wird eine Schlussabrechnung erstellt.
Was ist, wenn in einem Kalenderjahr keine Arbeit verkauft wird?
Wird keine berechtigte Arbeit verkauft, fällt für dieses Jahr keine Verkaufsbeteiligung an.
Die teilnehmende Person kann eine Null-Abrechnung erhalten, die bestätigt, dass kein beteiligungspflichtiger Verkauf stattgefunden hat.
Das garantierte Honorar von 50 € bleibt davon unberührt.
Wann zählt ein Verkauf?
Ein Verkauf zählt, wenn:
- ein verbindlicher Verkauf eines berechtigten physischen Kunstwerks innerhalb des 36-Monats-Zeitraums abgeschlossen wurde
- und die entsprechende Zahlung bei pete john eingegangen ist.
Bei Ratenzahlung regeln sich Zeitpunkt und Berechnung nach der Teilnahmevereinbarung.
Was passiert, wenn ein Verkauf storniert oder erstattet wird?
Aus einem stornierten, erstatteten oder nicht bezahlten Verkauf entsteht keine endgültige Beteiligung.
Wurde eine Beteiligung bereits ausgezahlt und wird das Kunstwerk später zurückgegeben oder erstattet, kann der entsprechende Betrag mit einer späteren Abrechnung verrechnet werden, wie in der Vereinbarung beschrieben.
Sind die Beteiligungszahlungen garantiert?
Nein.
Garantiert ist nur das Honorar von 50 €, nachdem die vereinbarten Aufnahmen vertragsgemäß durchgeführt wurden.
Die zusätzlichen 10 % hängen vollständig davon ab, ob innerhalb der ersten 36 Monate nach der ersten Honorar-Gutschrift berechtigte physische Kunstwerke verkauft werden.
Das Projekt verspricht nicht:
- eine bestimmte Anzahl von Kunstwerken,
- eine bestimmte Anzahl von Verkäufen,
- einen Mindestverkaufswert
- oder eine Mindestbeteiligung.
Muss ich die Zahlungen versteuern?
Die teilnehmende Person ist selbst dafür verantwortlich, die persönliche steuerliche Behandlung von Honorar und Verkaufsbeteiligungen zu klären und anzugeben.
pete john dokumentiert Zahlungen und kann die für eine ordnungsgemäße Buchhaltung erforderlichen Angaben anfordern.
Das Projekt bietet keine individuelle Steuerberatung.
RECHTE, AUSWAHL UND VERÖFFENTLICHUNG
Wem gehören die Fotografien und Filme?
pete john ist Urheber und Rechteinhaber der von ihm erstellten Fotografien und Filme.
Die physischen Polaroids und anderen Originalmaterialien bleiben Eigentum von pete john, sofern nicht ein einzelnes Kunstwerk an einen Sammler verkauft wird.
Die teilnehmende Person erhält das vereinbarte Honorar und die Verkaufsbeteiligung, aber kein Urheberrecht an den Aufnahmen. Der bearbeitete Gegenstand bleibt davon unberührt.
Welche Rechte räumt die teilnehmende Person ein?
Vor der ersten Aufnahme unterschreibt die teilnehmende Person eine Vereinbarung, die pete john die Rechte einräumt, die erforderlich sind, um die vereinbarten Arbeiten zu veröffentlichen, auszustellen, zu vervielfältigen, zu drucken, zu bewerben, zu verbreiten, zu verkaufen, zu archivieren, im definierten künstlerischen Prozess zu bearbeiten und kommerziell zu verwerten.
Die Rechte können auch über Galerien, Museen, Druckereien, Verlage, Plattformen, Pressepartner, Händler und andere Dienstleister ausgeübt werden, die an Präsentation oder Verkauf des Projekts beteiligt sind.
Kann ich auswählen, welche Bilder verwendet werden?
Nein.
pete john trifft die endgültige künstlerische und kommerzielle Auswahl aus dem in den vereinbarten Aufnahmen entstandenen Material. Bis zu acht Polaroids können für die Nutzung ausgewählt werden.
Die teilnehmende Person erhält kein vertragliches Recht, die ausgewählten Bilder zu bestimmen, einzelne Bilder abzulehnen, Bildausschnitte, Collagen, Sequenzen oder das finale Druckdesign freizugeben, den Verkaufspreis festzulegen oder den Käufer zu genehmigen.
Erhalte ich die Bilder oder das Zitat vor der Veröffentlichung zur Freigabe?
Nein, ein gesonderter Freigabeprozess ist nicht geplant — weder für einzelne Bilder noch für das Zitat.
Die Entscheidung zur Teilnahme wird vorher getroffen — auf Grundlage der vollständigen Projektbeschreibung, Beispielen der beabsichtigten Bildsprache, dieser FAQ, der Nutzungs- und Vergütungsbedingungen und der unterschriebenen Vereinbarung.
Kann ich die Bildrechte später zurückziehen?
Die Vereinbarung soll langfristige Nutzungs- und Verwertungsrechte einräumen — ohne ein ordentliches, grundloses Widerrufs- oder Vetorecht für einzelne Bilder.
Eine spätere Änderung der persönlichen Vorliebe verpflichtet pete john nicht automatisch dazu, veröffentlichte Arbeiten zu entfernen, Editionen zurückzuziehen, Sammler zu kontaktieren oder verkaufte Arbeiten zurückzukaufen.
Zwingende gesetzliche Rechte, die sich rechtlich nicht ausschließen lassen, bleiben unberührt.
Wo können die Arbeiten erscheinen?
Auf petejohn.net, in sozialen Medien, in Online-Projektarchiven, in Ausstellungen, Galerien, Museen, auf Kunstmessen, in Presseberichten, Interviews, dokumentarischen Formaten, Büchern, Katalogen, auf Einladungen, in der Werbung für das Projekt, in Sammlerpräsentationen und als physische Kunstwerke, die an private oder institutionelle Sammler verkauft werden.
Die Videoarbeit soll öffentlich und frei zugänglich online stehen.
Wird der Gegenstand erkennbar gezeigt?
Ja — er ist das Thema.
Trägt er etwas, das auf eine andere Person zurückweist — ein Namensschild, eine Gravur, ein Monogramm —, sprechen wir vorher darüber, ob es sichtbar bleibt.
Kann ich entscheiden, wer eine Arbeit kauft?
Nein.
Die teilnehmende Person kann einzelne Käufer, Sammler, Galerien, Museen oder Institutionen weder auswählen noch ausschließen.
Sobald eine physische Arbeit rechtmäßig verkauft wurde, gehört sie dem Erwerber, der sie im Rahmen des geltenden Rechts ausstellen oder weiterverkaufen darf.
DATENSCHUTZ UND KOMMUNIKATION
Ist meine Bewerbung öffentlich?
Nein.
Bewerbung, Selfie, Kontaktdaten und Ortsangaben dienen der Prüfung und Organisation einer möglichen Teilnahme.
Sie werden nicht automatisch veröffentlicht.
Verarbeitung und Speicherung regelt die Datenschutzerklärung auf petejohn.net.
Warum wird meine WhatsApp-Nummer abgefragt?
WhatsApp ist ein praktischer Weg, ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber zu kontaktieren und die nächste Stufe zu koordinieren.
Deine Nummer wird für die projektbezogene Kommunikation genutzt und nicht als Teil des Kunstwerks veröffentlicht.
Du kannst auch um Kommunikation per E-Mail bitten.
Wird meine Wohnadresse veröffentlicht?
Die erste Bewerbung erfordert keine vollständige Straßenadresse.
Wirst du ausgewählt, kann der genaue Ort für die Organisation der Session nötig sein.
Die fertige Arbeit kann die Stadt oder die ungefähre Gegend benennen — eine vollständige Privatadresse soll nicht veröffentlicht werden, sofern dies nicht gesondert und ausdrücklich vereinbart wird.
Was passiert, wenn ich nicht ausgewählt werde?
Nicht jede Bewerbung kann Teil des Projekts werden.
Eine Absage bedeutet nicht, dass dein Aussehen, dein Körper oder deine Tätigkeit generell ungeeignet sind. Die Auswahl hängt von der künstlerischen Entwicklung und Balance der laufenden Serie ab.
Bewerbungsdaten werden gemäß der Datenschutzerklärung und den geltenden Aufbewahrungsregeln behandelt.
An wen kann ich mich mit Fragen wenden?
Die gesamte Kommunikation läuft über das Portal auf petejohn.net: Registriere dich kostenlos und stell deine Fragen direkt an pete john — du bekommst die Antwort im Portal.
Ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber können dort die vollständigen Informationen und die Vereinbarung klären, bevor ein Termin bestätigt wird.
Keine Session sollte stattfinden, solange wesentliche Fragen unbeantwortet sind.
ZUSAMMENFASSUNG
Was sollte ich verstanden haben, bevor ich mich bewerbe?
Mit der kurzen ersten Bewerbung bekundest du lediglich dein Interesse.
Wirst du ausgewählt und unterschreibst später die Teilnahmevereinbarung, solltest du verstanden haben, dass:
- der reale Arbeitsprozess aus fester Perspektive aufgenommen und auf eine Minute verdichtet wird,
- bis zu acht Polaroids für die Nutzung ausgewählt werden können,
- pete john die endgültige Auswahl der Bilder und des veröffentlichten Zitats trifft,
- das Vorhaben gelingen soll und die Machbarkeit vorher gemeinsam geklärt wird,
- Material, Ersatzteile und Werkzeug bei dir liegen und es keine Kostenübernahme gibt,
- die Arbeiten veröffentlicht und kommerziell verkauft werden können,
- du ein garantiertes Honorar von 50 € für die Teilnahme insgesamt erhältst
- und du 10 % des berechtigten Netto-Künstlererlöses für Verkäufe erhältst, die in den ersten 36 Monaten nach der ersten Honorar-Gutschrift abgeschlossen werden.
Die zusätzliche Verkaufsbeteiligung ist eine echte Verdienstmöglichkeit — aber kein garantiertes Einkommen.
Diese FAQ gibt es auch als eigene Seite zum Verschicken und Nachlesen: Teilnahme-FAQ →